Haftung für «Phantom-Beschwerden»?
Journal
Haftung und Versicherung (HAVE)
ISSN
1424-926X
Type
journal article
Date Issued
2013-01-01
Author(s)
Abstract (De)
Vor über zwei Jahrzehnten befand das Bundesgericht in BGE 117 V 359, ein Schleudertrauma könne auch ohne organische Nachweisbarkeit zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit führen. In den Jahren 2008 und 2010 änderte es mit den Entscheiden BGE 134 V 109 und BGE 136 V 279 seine Ansicht wieder. Nach Auffassung der Autoren steht hinter der plötzlichen Genese des sogenannten «Schleudertrauma-Phänomens» und den daraus abgeleiteten, hohen finanziellen Ansprüchen in den 1990er- und 2000er-Jahren eine zweifelhafte Rechtsprechung. Wie schon bei früheren «Phantom-Schädigungen» («Railway spine», «Repetitive strain injury») habe auch beim Schleudertrauma die erstmalige gerichtliche Anerkennung dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zu einer raschen Ausbreitung eines zuvor weitgehend unbekannten Krankheitsbildes geführt. Die Autoren lehnen deshalb eine zivilrechtliche Haftbarkeit für organisch nicht nachweisbare Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge von Bagatellereignissen oder ähnlich geringfügigen Umständen ab und weisen dem Sozialversicherungsrecht die Aufgabe zu, für diese Fälle eine angemessene Lösung zu finden.
Language
German
Keywords
Haftpflichtrecht
HWS
Distorsion
Railway-Spine
Repetitive-Strain-Injury
Salanitri
Schleudertrauma
HSG Classification
not classified
Refereed
Yes
Publisher
Schulthess
Publisher place
Zürich
Number
1
Start page
3
End page
11
Pages
9
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
222442
File(s)![Thumbnail Image]()
open.access
Name
Roberto_Reichle_Phantom_Beschwerden.pdf
Size
120.19 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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