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Besonderheiten bei der Anfechtung der Ermessensveranlagung
Journal
Aktuelle Juristische Praxis (AJP)
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2013-01
Author(s)
Fenners, Henk
Abstract (De)
Für die Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung gelten (im Vergleich zur gewöhnlichen Einsprache) besondere Gültigkeitsvoraussetzungen. Das Gesetz bestimmt, dass die Ermessensveranlagung nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden kann, die Einsprache zu begründen ist und die Beweismittel zu nennen sind. Neben der offensichtlichen Unrichtigkeit können zwar auch Verfahrensmängel geltend gemacht werden. Dennoch sind die Anfechtungsgründe (und spiegelbildlich dazu) die Kognition der Anfechtungsinstanz beschränkt. Für die steuerpflichtige Person folgt daraus, dass sie in der Einsprache die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung rechtsgenügend begründen und die erforderlichen Beweismittel anbieten muss. Insoweit ist ihr hinsichtlich steuererhöhender und steuermindernder Tatsachen die Beweisführungslast übertragen. Die Voraussetzungen für das Eintreten auf die Einsprache dürfen aber nicht überspannt werden: Prozessvoraussetzung ist lediglich der (formell gehörige) Antritt des Unrichtigkeitsnachweises; ob der (materielle) Unrichtigkeitsnachweis geleistet wird, stellt hingegen eine materiell-rechtliche Frage dar.
Language
German
Keywords
Steuerrecht
Ermessensveranlagung
Einsprache
Verfahrensrecht
Beweisführungslast
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
Yes
Publisher
Dike Verlag
Publisher place
St. Gallen
Number
1
Start page
33
End page
44
Pages
12
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
220917