Externe Rotation der Revisionsstelle aus Sicht der Wissenschaft
Journal
Newsletter No. VI ACA Förderverein
Type
newspaper article
Date Issued
2012-03-01
Author(s)
Abstract (De)
In der Schweiz endet das Amt der Revisionsstelle entweder mit Rücktritt, der Abberufung durch die Generalversammlung oder durch Ablauf der festgelegten Amtsdauer ohne Wiederwahl. Das Gesetz macht keine Aussage über die maximale Amtsdauer der Revisionsgesellschaft. Die Unterschiede der Mandatsdauer in der Praxis sind teilweise recht hoch; die mittlere Mandatsdauer beträgt 12 Jahre. Im November 2011 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer "Verordnung ... über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse" vorgelegt. Wesentlicher Bestandteil der Vorschläge für Prüfer börsenkotierter Unternehmen ist ein verbindlicher Wechsel der Revisionsgesellschaft nach einer gewissen Anzahl von Jahren. Da es sich hierbei um alles andere als eine neue Idee handelt, liegen aus der empirischen Forschung bereits zahlreiche Studien vor, mit deren Hilfe sich die Sinnhaftigkeit der EU-Vorschläge beurteilen lässt.
Language
German
Keywords
Revisionsstelle
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
ACA Förderverein, c/o ACA-HSG
Publisher place
St.Gallen
Number
6
Start page
4
End page
5
Pages
2
Subject(s)
Eprints ID
211884
File(s)![Thumbnail Image]()
Name
Externe Rotation der Revisionsstelle aus Sicht der Wissenschaft.pdf
Size
48.36 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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