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Details

Gültigkeit der städtischen Volksinitiative "Besser Leben im Wiler Südquartier ohne übermässiges Verkehrsaufkommen" (Moratorium Wiler Süden) : Erstattet im Auftrag der Stadt Wil

Type
legal opinion (law)
Date Issued
2012
Author(s)
Hettich, Peter  
Abstract (De)
Text aus Bericht SF Tagesschau (http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/04/25/Schweiz/Initiative-kann-Islamzentrum-in-Wil-nicht-stoppen): "Initiative kann Islamzentrum in Wil nicht stoppen" vom Mittwoch, 25. April 2012, 16:30 Uhr:

Der Wiler Stadtrat hat die Volksinitiative «Besser leben im Wiler Südquartier ohne übermässiges Verkehrsaufkommen» für nicht zulässig erklärt. Die Initiative richtete sich gegen ein geplantes islamisches Begegnungszentrum.

Grund für die Unzulässigkeit ist die mangelnde Umsetzbarkeit des Volksbegehrens, wie die Stadtkanzlei Wil (SG) mitteilte. Die Initiative forderte, dass die Stadt Wil während der nächsten zehn Jahre keine Bauten für grössere Menschenansammlungen im Südquartier bewilligt. Damit richtete sich die Initiative indirekt gegen ein geplantes islamisches Begegnungszentrum.

Initiative mit rechtlichen Mängeln

Die Stadt beauftragte Professor Peter Hettich von der Universität St. Gallen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Gültigkeit der eingereichten Volksinitiative. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass die Initiative an diversen und gravierenden rechtlichen Mängeln leide.

Sie liesse sich nicht im Einklang mit dem übergeordneten eidgenössischen und kantonalen Recht umsetzen. Der Stadtrat teile diese Einschätzung und hat deshalb die Initiative als nicht zulässig erklärt, heisst es in einer Mitteilung weiter.

Auch im Parlament Thema

Das geplante islamische Begegnungszentrum in Wil beschäftigt am Donnerstag auch das Stadtparlament. Die SVP Wil hat das Islamzentrum und das Baubewilligungsverfahren für dasselbe in einer Interpellation in Frage gestellt. Sie kritisiert das Begegnungszentrum, weil Frauen und Männer in getrennten Räumen beten müssten. Dies verstosse gegen die Bundesverfassung.

Dazu schreibt der Stadtrat: Beim Projekt seien keine Nutzungen vorgesehen, die dem Aufbau einer Parallelgesellschaft dienen könnten. Der Besuch des Gebets sei auch für Gäste möglich. Im Baugesuch sei auch kein Friedhof vorgesehen.

Gegen das geplante Islamzentrum sind rund 300 Einsprachen eingegangen. Laut den Interpellanten gab der Sekretär des städtischen Departements für Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) den Einsprechern zu verstehen, nicht alle Einsprachen prüfen zu wollen, weil viele davon ähnlichen oder gar identischen Inhalts seien.

Ergänzung: Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat den Rekurs der Initianten gegen die Ungültigkeitserklärung der Initiative am 6. Mai 2013 abgelehnt.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
URL
https://www.alexandria.unisg.ch/handle/20.500.14171/92544
Subject(s)

law

Division(s)

IFF - Institute of Pu...

FIR - Research Instit...

University of St.Gall...

LS - Law School

Eprints ID
211758
File(s)
Thumbnail Image
Name

120320 Gutachten Wil.pdf

Size

209.05 KB

Format

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Checksum (MD5)

1d41e1804b0a0f2f0961bf2ef500c28f

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