Der Aktionärbindungsvertrag aus notarieller Sicht, in: Aktuelle Fragen aus dem Gesellschaftsrecht – insbesondere aus der Sicht des Notariats
Series
Schriften INR
ISBN
978-3-7272-1033-4
Type
book section
Date Issued
2018-10-15
Author(s)
Editor(s)
Wolf, Stephan
Abstract (De)
Aktionärbindungsverträge kommen in der Praxis häufig vor und sind ein wichtiges Mittel, um die Rechte und Pflichte der Aktionäre einer bestehenden oder zukünftigen Gesellschaft zu konkretisieren. Da der Aktionärbindungsvertrag aber nicht gesetzlich geregelt ist, lassen sich viele Fragen erst durch entsprechendes Judikaturstudium klären. Umso wichtiger ist es, Aktionärbindungsverträge formell und materiell sorgfältig auszuarbeiten. Meist entstehen dadurch sehr komplexe Vertragswerke, welche auf alle möglichen Entwicklungsmöglichkeiten hin zu prüfen sind.
Notare werden mit Aktionärbindungsverträgen entweder in der Funktion als Rechtsberater oder als Urkundsperson konfrontiert. In beiden Fällen ist ein überlegtes Handeln notwendig. Aktionärbindungsverträge, welche unter zeitlichem Druck abgeschlossen werden müssen, weisen später meistens Defizite auf, da sie zu wenig durchdacht wurden.
Auch wenn Aktionärbindungsverträge grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden können, so ist in jedem Falle aus Beweisgründen Schriftlichkeit zu empfehlen. Gelegentlich enthalten jedoch Aktionärbindungsverträge Klauseln, welche eine öffentliche Beurkundung des gesamten Vertragswerkes erforderlich machen. Dies ist sicher der Fall, wenn die Vertragsparteien freiwillig eine solche Formvorschrift vereinbaren. Die Notwendigkeit kann sich jedoch auch im Zusammenhang mit Grundstücken, letztwilligen Verfügungen, Bürgschaften, Fusionen oder Spaltungen ergeben.
Es lohnt sich, wenn ein Notar nicht nur die formellen Angaben der Vertragsparteien und der Gesellschaft prüft. Vielmehr sollte er jede einzelne Klausel auf allfällig resultierende Formvorschriften untersuchen. Im Zweifelsfalle ist es ganz klar von Vorteil, wenn der ganze Aktionärbindungsvertrag öffentlich beurkundet wird.
Notare werden mit Aktionärbindungsverträgen entweder in der Funktion als Rechtsberater oder als Urkundsperson konfrontiert. In beiden Fällen ist ein überlegtes Handeln notwendig. Aktionärbindungsverträge, welche unter zeitlichem Druck abgeschlossen werden müssen, weisen später meistens Defizite auf, da sie zu wenig durchdacht wurden.
Auch wenn Aktionärbindungsverträge grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden können, so ist in jedem Falle aus Beweisgründen Schriftlichkeit zu empfehlen. Gelegentlich enthalten jedoch Aktionärbindungsverträge Klauseln, welche eine öffentliche Beurkundung des gesamten Vertragswerkes erforderlich machen. Dies ist sicher der Fall, wenn die Vertragsparteien freiwillig eine solche Formvorschrift vereinbaren. Die Notwendigkeit kann sich jedoch auch im Zusammenhang mit Grundstücken, letztwilligen Verfügungen, Bürgschaften, Fusionen oder Spaltungen ergeben.
Es lohnt sich, wenn ein Notar nicht nur die formellen Angaben der Vertragsparteien und der Gesellschaft prüft. Vielmehr sollte er jede einzelne Klausel auf allfällig resultierende Formvorschriften untersuchen. Im Zweifelsfalle ist es ganz klar von Vorteil, wenn der ganze Aktionärbindungsvertrag öffentlich beurkundet wird.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Book title
Aktuelle Fragen aus dem Gesellschaftsrecht – insbesondere aus der Sicht des Notariats
Publisher
Stämpfli AG
Publisher place
Bern
Volume
24
Start page
181
End page
220
Pages
39
Subject(s)
Eprints ID
255394
File(s)![Thumbnail Image]()
Name
Der ABV aus notarieller Sicht.pdf
Size
663.93 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
6db02293756aba89542b0cfa9dffdffe